Zitat:
Zitat von maser
ich hab da mal ne rechtliche Überlegung:
Müsste nicht BMW, als Fahrzeugeigentümer, die Anzeige erstatten bzw. den Verlust melden? Als Leasingnehmer ist man ja "nur" der gegenwärtige Besitzer.....
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Hallo,
bei Diebstahl geht es juristisch nicht um Eigentum oder um Besitz, sondern um Gewahrsam.
Die Wegnahme ist der Bruch eines fremden Gewahrsams und Begründung eines neuen Gewahrsams.
Viele Grüße
Klaus