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Alt 21.04.2008, 06:35   #3
rednose
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Zitat:
Zitat von maser Beitrag anzeigen
Nehme an Vollkasko? Dann Selbstbeteiligung und eventuell spezifische Regelungen bei Diebstahl, dazu am besten einfach in den Vertrag schauen.
Sorry, aber Diebstähle werden über die Teilkasko abgewickelt und deren Selbstbeteiligung ist maßgeblich.

@lutzhh: Mein Beileid ! Einen Bekannten von mir hat kürzlich das gleiche Schicksal ereilt. Nach etwa 4 Wochen wird das Verfahren eingstellt, solange hatte sich seine Versicherung nicht gerührt, noch nicht mal die zu erwartende Schadensersatzsumme mitgeteilt (Wagen war Eigentum). Vorher würde ich ohne gesonderte Vereinbarung auch nichts neues anleiern, sonst hast du nachher zwei Leasingfahrzeuge...
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Gruß,
Rudi
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