Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 16.04.2008, 20:49   #2
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von michael graetz Beitrag anzeigen
Da hab ich noch was gefunden, ...
Hier -> Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.autoextrem.de/showthread.php?t=163826
ist noch ein Fred, in dem das Thema IMHO noch besser beleuchtet wird.

Leider zieht sich durch fast alle Diskussionen das rüpelige Verhalten einzelner Disputanten mit Pseudo-Wissen, wie auch hier. Schade.

Und hier -> Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27001/1.html
in Interviewform noch mal von anderer Seite eine anwaltliche Stellungnahme zum Waffenrecht und zur Notwehr, inbesondere im zweiten Teil interessant. Nur mal herausgepickt, da man es immer wieder falsch dargestellt liest: Notwehr ist auch gegenüber einem Eigentumsdelikt zulässig, nicht nur bei Gefahr für Leib oder Leben. Und Pfefferspray ist im Verhältnis eine harmlose (Abwehr-)Waffe.

Aufgrund der Rückstände, die beim Pfefferspray entstehen, ist allerdings wohl von einer Verwendung im Auto (oder Boot) abzuraten.

Was mir beim Furie5-System noch aufgefallen ist: da wird von einem "Auslösesystem" gesprochen, das nur "zu Transportzwecken" im Fahrzeug sei. Das klingt sehr danach, daß man sich um Vorschrften "herumaalen" möchte. Hast Du da inzwischen konkretere Anbieterauskünfte zur Zulässigkeit erhalten?

Greets
RS744
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten