Goofman
Inhalt/Kurztext:
Bei Fahrzeugen, die nachträglich mit Xenonlicht-Scheinwerfern ausgerüstet werden, entfallen künftig die Auflagen: Automatische Leuchtweitenregulierung (LWR)
und Scheinwerferreinigungsanlage (SRA),
sofern die Scheinwerfer eine ABG bzw. eine Genehmigung ohne diesbezügliche Bedingungen haben.
lies mal genau
gruss jürgen
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