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Alt 14.11.2003, 16:28   #7
Goofman
Blue Devil
 
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@Franz3250:

Das klingt für mich nach einem vernünftigen Kompromiß zwischen Kosten und Nutzen (auch wenn zusätzlich noch die Scheinwerferreinigungsanlage nachgerüstet werden müsste). Hast Du das ganze denn eintragen lassen?

@itsteffen

Hier habe ich ein kleines Verständnisproblem! Vielleicht kannst Du das ja lösen. Auf der angegebenen Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Seite von xenon-light.at kann ich keine Ausnahmegenehmigung entdecken. Sie verweisen dort doch vielmehr auf den momentan gültigen § 50 Abs. 10, der eben die aLWR und SRA für Fahrzeuge fordert, die nach dem 01.04.00 nachgerüstet wurden (trifft logischerweise auf mich zu) bzw. nach dem 01.06.00 erstmalig in den Verkehr kommen. Oder habe ich jetzt irgendwas falsch verstanden???
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