Zitat:
Zitat von Tyler Durden
Nein, Quelle ist NICHT Wiki - ist aber für jemanden der sich auch nur ansatzweise für Chemie und Biologie interessiert keine Neuigkeit. Ist hier aber auch nicht relevant... 
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Du hast immer noch keine Quelle für Deine Thesen (mehr ist ja bisher nicht)genannt.

Schade.
Zitat:
Zitat von Tyler Durden
Wer unbegründet CS-Gas gegen Menschen einsetzt kann sich sicher sein eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung zu kassieren. Die einzigen Rechtfertigungsgründe wären Notwehr oder Nothilfe.
Da ist der Schutz des Eigentums vollkommen ausgeklammert.
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Wer sich nur ein bißchen mit Juristerei beschäftigt hat - Strafrecht AT im 1.+2.Semester - weiß, daß das Unsinn ist, was Du da erzählst. Du möchtest Dir bitte mal Gesetzestext und Kommentierung zu §§ 32, 34 StGB durchlesen. Oder ein x-beliebiges Buch: Strafrecht für Einsteiger. Selbstverständlich ist Notwehr auch zum Eigentumsschutz gerechtfertigt, es reicht ein Angriff gegen ein strafrechtlich geschütztes Rechtsgut oder sogar nur gegen sonstige rechtlich geschützte Interessen aus (allg.M.)!
Zitat:
Zitat von Tyler Durden
Es gibt immer noch die sogenannte Verhältnissmässigkeit. Wenn man Pech hat pocht der StaAw darauf, das man immer noch hätte wegrennen können. ( Ich nenne es mal die verschlossene Kellertürklausel... )
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Auch da liegst Du sowas von daneben. Wie bereits von mir aufgezeigt, unterliegt Notwehr allenfalls indirekt und bei krassem Mißverhältnis einer "Verhältnismäßigkeitsprüfung" (Tröndle/Fischer § 32 StGB Rn.20 m.w.N.). Und wegrennen muß schon mal gar keiner (Tröndle/Fischer Rn. 17). Du dürftest sogar eine unberechtigt mitgeführte Waffe zur Verteidigung einsetzen (natürlich unter Beachtung des Grundsatzes des mildesten Mittels; Achtung: das ist etwas ganz anderes als "Verhältnismäßigkeit").
Der Einsatz von Abwehrgas (sei es nun CS-Gas oder Pfefferspray), das sogar an der Auto-Seitenscheibe angekündigt ist, ist ganz sicher eine Notwehrhandlung, die i.d.R. durch § 32 StGB gedeckt ist. Zu denkbaren Ausnahmefällen hatte ich ich mich ja schon geäußert. Und DA liegt der Hase eher im Pfeffer: im automatisierten Ablauf der Notwehrmaßnahme, der eine Situationsabwägung nicht ermöglicht.
Greets
RS744