Zitat:
Zitat von RS744
Quelle? Wofür denn auch sonst (für den Normalbürger)? Ist hier aber eh nicht relevant.
Quelle = wiki? Warum dann nicht gleich richtig zitiert: " In größeren Mengen eingeatmet, kann es zu einem Lungenödem und in seltenen Fällen zum Tod führen." Hier keinesfalls eine größere Menge in Rede -> nicht relevanter Einwand.
Quelle?
Und das findet sich zum "ähnlichen" Pfefferspray bei wiki:
Pfefferspray wird in Deutschland für den zivilen Handel als Tierabwehrspray gekennzeichnet. Solche Sprays sind in Deutschland nicht dem Waffengesetz (WaffG) unterworfen, ... . Tierabwehrsprays dürfen von Jedermann erworben, besessen und geführt werden. ...
Als Tierabwehrspray gekennzeichnete Produkte sind dem Willen des Herstellers ... zufolge nicht dazu bestimmt, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Die Einstufung als Waffe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG entfällt daher wegen der fehlenden Zweckbestimmung. Die Eignung des Tierabwehrsprays, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, ist unbedeutend, da Reizstoffe zum Zwecke der Tierabwehr nicht ... im Waffengesetz genannt sind. ... Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen ist zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt
Entgegen manch verbreiteter Meinung hier ist das Notwehrrecht viel weitgehender, denn es greift auch zum Schutz des (eigenen) Eigentums ein. Auch muß die Notwehr nicht verhältnismäßig sein, sondern bloß erforderlich und geeignet. Lediglich bei einem unerträglichen Mißverhältnis zwischen angegriffenem und durch die Notwehr bedrohtem Rechtsgut kann sich die Notwehr als rechtsmißbräuchlich darstellen; sie ist dann nicht geboten.
Blöd für den Anwender wird es also dann, wenn er vergessen hatte, seinen Bimmer abzuschließen, und ein Penner sich zum Schlafen reinlegen wollte. Der verklagt ihn dann nach der CS-Gasbehandlung mit PKH auf Schmerzensgeld.
Greets
RS744
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Nein, Quelle ist NICHT Wiki - ist aber für jemanden der sich auch nur ansatzweise für Chemie und Biologie interessiert keine Neuigkeit.
Ist hier aber auch nicht relevant...
Wer unbegründet CS-Gas gegen Menschen einsetzt kann sich sicher sein eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung zu kassieren.
Die einzigen Rechtfertigungsgründe wären Notwehr oder Nothilfe.
Da ist der Schutz des Eigentums vollkommen ausgeklammert.
Es ist eben nicht so, das man sich seine "eigene Ansichtsweise" zum Einsatz dieses Reiz-Kampfstoffes ( von der UN geächtet ) als Legitimierung zu Grunde legen kann.
Der nächste kommt auf die Idee solche Mittel gegen Verkehrsrowdys einzusetzen.
In seinen Augen wäre es sicher legitim, es wird aber trotzdem nicht vom Gesetzgeber gedeckelt.
Ich bin wirklich ein Autofreak, auch meine Kisten wurden ein paar mal aufgebrochen
und es wurden nicht nur Wertsachen, sondern auch sehr persönliche und geschäftliche
Unterlagen geklaut. Mir würde aber niemals der Gedanke kommen mit Waffengewalt
mehr oder weniger prophylaktisch gegen solche Marder vorzugehen.
Ausser natürlich der Einbrecher greift mich an, das ist aber eine ganz andere Baustelle und nicht einmal die ist
so ohne weiteres vom Gesetzgeber zugelassen. Es gibt immer noch die sogenannte
Verhältnissmässigkeit. Wenn man Pech hat pocht der StaAw darauf, das man immer noch
hätte wegrennen können. ( Ich nenne es mal die verschlossene Kellertürklausel... )
Aber wie es im Leben so ist - probieren geht über studieren...
Wer einem Einbrecher auch noch Pluspunkte vor Gericht mitgeben will der soll sich so ein Teil einbauen.
Im Falle einer Verurteilung wg. gef. Körperverletzung ist man schlicht und einfach mal vorbestraft.
Wenn der Marder auch noch einen guten Anwalt hat geht das ganze auch noch
zivilrechtlich weiter - aber wer's Geld dafür hat...
MfG
Tyler