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Alt 14.04.2008, 17:33   #16
RS744
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Zitat:
Zitat von Tyler Durden Beitrag anzeigen
Dieser Stoff ist ausschliesslich für die Selbstverteidigung zugelassen. ...
Quelle? Wofür denn auch sonst (für den Normalbürger)? Ist hier aber eh nicht relevant.

Zitat:
Zitat von Tyler Durden
Abgesehen davon kann der Stoff auch ein Lungenödem verursachen.
Quelle = wiki? Warum dann nicht gleich richtig zitiert: "In größeren Mengen eingeatmet, kann es zu einem Lungenödem und in seltenen Fällen zum Tod führen." Hier keinesfalls eine größere Menge in Rede -> nicht relevanter Einwand.

Zitat:
Zitat von Tyler Durden
In geschlossenen Räumen darf CS-Gas z.B. nicht angewendet werden. ( Ausser bei Gefahr für Leib und Leben... )
Quelle?

Und das findet sich zum "ähnlichen" Pfefferspray bei wiki:
Pfefferspray wird in Deutschland für den zivilen Handel als Tierabwehrspray gekennzeichnet. Solche Sprays sind in Deutschland nicht dem Waffengesetz (WaffG) unterworfen, ... . Tierabwehrsprays dürfen von Jedermann erworben, besessen und geführt werden. ...
Als Tierabwehrspray gekennzeichnete Produkte sind dem Willen des Herstellers ... zufolge nicht dazu bestimmt, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Die Einstufung als Waffe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG entfällt daher wegen der fehlenden Zweckbestimmung. Die Eignung des Tierabwehrsprays, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, ist unbedeutend, da Reizstoffe zum Zwecke der Tierabwehr nicht ... im Waffengesetz genannt sind. ... Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen ist zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt

Entgegen manch verbreiteter Meinung hier ist das Notwehrrecht viel weitgehender, denn es greift auch zum Schutz des (eigenen) Eigentums ein. Auch muß die Notwehr nicht verhältnismäßig sein, sondern bloß erforderlich und geeignet. Lediglich bei einem unerträglichen Mißverhältnis zwischen angegriffenem und durch die Notwehr bedrohtem Rechtsgut kann sich die Notwehr als rechtsmißbräuchlich darstellen; sie ist dann nicht geboten.

Blöd für den Anwender wird es also dann, wenn er vergessen hatte, seinen Bimmer abzuschließen, und ein Penner sich zum Schlafen reinlegen wollte. Der verklagt ihn dann nach der CS-Gasbehandlung mit PKH auf Schmerzensgeld.

Greets
RS744
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