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Alt 13.04.2008, 13:08   #3
RS744
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Ein strafrechtliches Problem bei der Anwendung im Kfz sehe ich da nicht. Wenn ich im Kfz säße, während jemand es zu knacken versucht, dürfte ich ihn ja auch mit CS-Gas begrüßen. Nennt sich glaube ich Notwehr. Ist ja schließlich keine Selbstschussanlage, da allerdings käme mir dann ein Notwehrexzess in den Sinn.

Tatsächliche Probleme sehe ich eher: die bereits angesprochenen Fehlauslösungen durch Fehlalarm oder gar während der Fahrt - wie will man die so eindämmen, daß eine Verwendung im Kfz zugelassen wird? Die Wirkung von CS-Gas (ich war mal selbst Opfer eines CS-Gasangriffs) ist schon heftig und wäre unmittelbar unfallauslösend!

Und wie beseitige ich die Rückstände nach Auslösung? Daß es Rückstände gibt, schließe ich aus dem weiteren Angebot des Anbieters (Entfernungsspray).

Greets
RS744
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