Ein strafrechtliches Problem bei der Anwendung im Kfz sehe ich da nicht. Wenn ich im Kfz säße, während jemand es zu knacken versucht, dürfte ich ihn ja auch mit CS-Gas begrüßen. Nennt sich glaube ich Notwehr.

Ist ja schließlich keine Selbstschussanlage, da allerdings käme mir dann ein Notwehrexzess in den Sinn.
Tatsächliche Probleme sehe ich eher: die bereits angesprochenen Fehlauslösungen durch Fehlalarm oder gar während der Fahrt - wie will man die so eindämmen, daß eine Verwendung im Kfz zugelassen wird? Die Wirkung von CS-Gas (ich war mal selbst Opfer eines CS-Gasangriffs) ist schon heftig und wäre unmittelbar unfallauslösend!
Und wie beseitige ich die Rückstände nach Auslösung? Daß es Rückstände gibt, schließe ich aus dem weiteren Angebot des Anbieters (Entfernungsspray).
Greets
RS744