Ich bin relativ sicher, dass ein allgemeines (!) Tempolimit nicht von einem Bundesland in Eigenregie eingeführt werden darf. Wenn sämtliche vorhandenen Autobahnen per Schild auf 120 begrenzt werden, wird das rechtlich dann nämlich als ein solches betrachtet und ist damit unzulässig. In meiner Erinnerung betraf das mal Hessen (?), die mit einem solchen Vorhaben gescheitert sind und per Gerichtsbeschluss zurückgepfiffen wurden.
Hat evtl. jemand die Möglichkeit, da nochmal genauer nachzusehen?
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"Spoiler und laute Tüten machen aus einem 7er keinen Supersportwagen, sondern einfach nur einen lauten und hässlichen 7er."
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