Zitat:
Zitat von DasPhantom
Es war mir nicht bewußt, daß das Fahrzeug keine ABE hat.
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Das steht immer so schön in den Gutachten: "Ihre Allgemeine Betriebserlaubnis erlischt, wenn Sie das Fahrzeug nach Einbau nicht unverzüglich einem Sachverständigen vorstellen". Welche Art Abnahme beim TÜV zu erledigen ist, steht dann auch im Gutachten.
Wie es aussieht, scheint es ja bei dir jetzt recht elegant über die Bühne zu gehen.
