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Alt 03.04.2008, 23:25   #13
Chrwezel
Gruß, Christoph
 
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wenn jemand bilder mit darauf zufällig vorbeilaufenden leuten publizieren möchte, muß derjenige die personen auf dem bild um eine erlaubniss anhalten. der fotograph "kann" sonst unter umständen verklagt werden. nicht umsonst ist bei einem lichtbild einer geschwindigkeitsüberschreitung der beifahrer mit einem schwarzen rechteck grafisch verdeckt. damit es halt kein stress mit der ehefrau gibt falls man gerade mit seiner affäre unterwegs war.
unter umständen denke ich das man den typen auf schadenersatz verklagen kann, weil er deinen wagen ohne deiner zustimmung abgelichtet hat um damit kohle oder werbung zu machen.

110% weis ich`s nicht, aber sich bei einem anwalt zu inormieren kann nicht schaden
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