03.04.2008, 07:14
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#17
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the real freak since 2002
Registriert seit: 11.06.2002
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
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Zitat:
Zitat von Ulli
Mir war halt unklar, warum man nicht Plug und Play die meist bereits montierten 245/45 und 275/40 übernehmen soll. Da ist keine Tachoangleichung notwenig.
Hier steht nämlich 245/40 oder 255/40 sollten es an der VA und 275/35 oder 285/35/19 an der HA dann für den E38 korrekterweise sein. Lässt die Vermutung aufkommen die o.g. Reifenkombi würde nicht gehen.
Wenn der Abrollumfang und die Traglast der Reifen passen warum benötigt man noch eine Reifenfreigabe ? Mal ganz doof gefragt sorry?
Hat jemand zufällig eine Kopie der Eintragung für Sternspeiche 95 mit 245/45 und 275/40/19 auf 9 bzw 10J auf dem E38 für mich?
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Die oben angegebenen Kombinationen sind nach der original Bereifung des E38 errechnete Größen - haben weit den korrekten Abrollumpfang der original Bereifung ... Die von dir benannten Größen sind vom E65/66 übernommen und haben den korrekten Abrollumpfang der E65/66 original Bereifung, was noch für den E38 im Toleranzbereich liegt ...
Eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller wird in beiden fällen benötigt, wenn eine Abnahme nach §19 durchgeführt werden soll - also, auch wen du zB. 245/ 45 und 275/40 19 fahren willst, brauchst du eine Freigabe von dem Reifenhersteller - die Prozedur ist immer gleich, wenn eine Abnahme nach §19 durchgeführt werden soll ...
Auch mit der Kombi 245/ 45 und 275/40 19 muss du eine Einzelabnahme nach §19 machen lassen, da du keine ABE/Gutachten für den E38 vorweisen können wirst - auch eine Briefkopie, wo die Kombi 245/45 und 275/40 19 steht, ist kein Dokument, wo du dich drauf berufen kannst - es kann klappen, es kann auch sein, das du wieder weggeschickt wirst ...
Gruß ...
@freak 
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