wie ist das jetzt mit dem sog. Entsorgungsnachweis ?
Den braucht dann wohl der alter Briefeigner ?
Darf der Unternehmer sein Pfand so ohne weiteres verwerten ?
Wie auch immer, es stimmt, bei abhandengekommenen Brief kann man das Auto trotzdem zulassen .... einfach mal bei er Zulassungsbehörde nachfragen...
was für eine Farbe hat das Auto denn ?
Ist das ein Bavaria Electronic CD Radio ?
Gruß
Martin
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