Zwangsstilllegung ja aber nur auf dem Papier denn wenn das LRA das Auto nicht findet wird es zwar abgemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben. Aber solange das Auto in einer Garage steht kommen die ja nicht an die Schilder ran zum entfernen der Stempel.
Das Auto könnte man schon wieder anmelden das ist kein Prob. einfach nen neuen Brief beim KBA beantragen über das LRA.
Hat der Händler das Auto gefpändet ? wenn ja gehört es ja schon ihm und somit geht das Abmelden und Anmelden eigentlich problemlos ( neuer Brief dauert halt 2 Wochen )
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