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Alt 17.03.2008, 21:28   #2
peterpaul
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Zitat:
Zitat von ak728 Beitrag anzeigen
hey,
ich weiss da sind viele geteilter meinung...
ich habe scheinwerfer ohne xenon, aber ein kollege der auf facelift umgerüstet hat verkauft mir seine orig. xenon scheinwerfer....

nur aus interesse: sind die xenon kit ( zb mit 8000k brenner) gleich mit meinen original scheinwerfer( werdde dann auich 8000k brenner holen) in bezug auf leuchtweite???

ich weiss das die k zahl nix über helligkeit aussagt, ich nehme jetzt bloß das als besipiel, so dass alles gleich ist, also beim kit 8000k und bei den orig. auch 8000k.

nochmal um hier keine rießendiskussion loszutreten....
ich weiss es ist illegal, wegen ALWR und waschanlage....

es geht nur darum, ob man einen unterschied sieht in bezug auf leuchtweite?

danke für eure hilfe
Hallo!
schreibst Du mal das Baudatum in das Profil rein?
Dann könnte Dir geschickter geholfen werden!
Es gibt nämlich Schreiben, die aussagen, dass bei den Fahrzeugen, bei denen das Xenon VOR der Regelung, dass ALWR und Waschanlage bei Xenon sein muss, auch so gefahren werden können!!!
Illegal sind demnach nur die 8000 K - Brenner!

mfg
peter
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