Hallo Klaus Stefan!
Die Sache ist die:
Der 730i Deiner Frau ist mit Airbags ausgeliefert worden und hat damit seine Betriebserlaubnis bekommen. Durch Ausbauen und Deaktivieren würde das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis verlieren.
Dein 735i ist ohne Airbags ausgeliefert worden und hat damit seine Betriebserlaubnis bekommen. Durch eine Airbag-Nachrüstung würde das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis verlieren.
BMW erlaubt lediglich die Nachrüstung des bereits erwähnten Sport-Lenkrades mit Airbag - mehr nicht!
In den USA geht man sogar soweit, dass man anhand der 8. Stelle der Fahrgestellnummer erkennen kann, welches Rückhaltesystem verbaut ist:
0 = Sicherheitsgurte
1 = Sicherheitsgurte und Fahrerairbag
2 = Sicherheitsgurte und Dualairbag
3 = Sicherheitsgurte und Dualairbag (2te Generation)
4 = Sicherheitsgurte und Dualairbag (mehrstufig)
Bei ECE Modellen steht dort i.d.R. eine "0" - trotz Airbags.
Man sieht also, dass die verbauten Rückhaltesysteme sehr eng mit der Betriebserlaubnis des jeweiligen Fahrzeuges zusammenhängen.
Darin liegt auch der Grund für das Nachrüstverbot.
Wenn Du jetzt immer noch nicht zufrieden bist, frag einfach mal beim KBA an! Die wissen da evtl. mehr!
Viele Grüße
Sascha
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