Zitat:
Zitat von FrankGo
Airbag = Sprengstoff.
Daher dürfen da nur Leute ran, die mindestens einen kleinen Sprengstoff-Schein haben.
Ein nachträgliches Einbauen nimmt keiner ab, aber wenn es das System in einem baugleichen Fahrzeug gab wird auch keiner meckern, wenn FACHKUNDIGE Leute es aus einem Schlachter in einen anderen Wagen einbauen.
Wohlgemerkt unter Beibehaltung aller für den Airbag relevanter Teile.
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hmmm...
wer haftet bei einem Unfall mit einem gebrauchten Airbag aus einem Schlachtfzg? Klar , derjenige, der das Ding eingebaut hat. Also wird das keiner Legal machen! Ich würde jedenfalls die Werkstatt und den Händler des Gebrauchtteils vor das Gericht zerren. Aber da wird in so einem Fall wohl nichts zu holen sein.
Gruß Wolfgang
ne