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Alt 10.03.2003, 15:01   #10
ThomasE65
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Fahrzeug: Porsche 996 Cab.´03 + E66-745Li ´03 + Mini Cooper ´03
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Hallo,

ich würde auf jeden Fall sofort einen fähigen Anwalt einschalten.
Was noch wichtig ist: Alle Belege aufheben, insbesondere die "Werkstattaufträge" - vom Meister oder der Annahme unterschrieben.
Wenn das Auto ohne diese Aufträge zur Nachbesserung in der Werkstatt abgegeben wird, hat man fast keine Chance dagegen vorzugehen, da die Dokumentation fehlt.

Ich bekomme übernächste Woche meinen neuen 730d (mein zweiter E65) ausgeliefert. Da ich mir bei diesem Auto nichts mehr bieten lasse, nehme ich zur Übergabe meinen Rechtsbeistand als neutralen Zeugen mit. Sollten bei der Auslieferung schon Mängel erkennbar sein, wird der Wagen gleich stehengelassen und die erste Nachbesserung angefordert bzw. die Abnahme verweigert. Da ich noch keinen BMW hatte, bei dem nicht Mängel mehrfach kurz hintereinander auftraten, gehe ich davon aus, daß das Fahrzeug kurzfristig gewandelt wird...

[Bearbeitet am 10.3.2003 von ThomasE65]
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