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Alt 02.02.2008, 20:08   #3
FrankGo
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Zitat von phhere Beitrag anzeigen
Nein, ich dachte an FrankGo.

Die gewünschte ABE oder wie du sie auch nennen willst, gibt es nirgendswo.
Du kannst zwar die ganze technische Einheit im Lichttechnischen Institut in Karlsruhe oder Berlin prüfen lassen, allerdings werden diese Sachverständigen vermutlich viel zu viele Streu- und Blendanteile messen.
Ist ja auch klar, denn der Birnenbrennpunkt ist in keinster Weise in der richtigen Einbaulage wie die guten H1 Birnen.
Wenn es eine legale Möglichkeit gäbe, würden diese Umbausätze bestimmt von Hella oder Bosch angeboten werden.
Sorry, aber genau damit schreibst Du, dass Du keine Ahnung von der DE-Technik hast. Die Linsentechnik macht genau dies unmöglich -selbst bei absichtlich verändertem Brennpunkt der Lichtquelle-.

Wenn man den Brennpunkt woanders hin legt bedeutet das, dass weniger Licht raus geht oder es an Stellen heller wird, die bisher weniger Lichtintensität abbekommen haben (aber auf jeden Fall gewollt welche abbekommen haben).

Daher denke ich, dass ein Prüfer mit Sach-Verstand das weis und den Umbau -wenn er will- unter gewissen Voraussetzungen abnehmen kann.


Des weitere gibt es noch einige andere Details, die gebetsartig immer falsch wiedergegeben werden.

Folgende Aussage ist falsch / ungenau:
"Durch den Einbau eines Xenon-Brenners in einen Halogenscheinwerfer erlischt die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers."

Wenn das so wäre würde ich durch die Veränderung meiner Scheinwerfer die Bauartgenehmigung (welche wohl bei BMW im Archiv liegt) für alle Scheinwerfer dieses Typ töten, was zur Folge hat, dass bei BMW das Stück Papier wertlos wäre und alle (auch die nicht veränderten) Scheinwerfer diese Typ nun illegal wären.
Bei Veränderung am Scheinwerfer entspricht dieser Scheinwerfer im schlimmsten Fall nicht mehr der Bauartgenehmigung, aber die Genehmigung als solche wird davon keinen Schaden davontragen.


Folgende Aussage ist falsch / ungenau:
"Die Bauartgenehmigung kann KEIN TÜV-Prüfer eigenmächtig wiedererteilen - dazu braucht man ein Gutachten eines lichttechnischen Institutes (z.B. Uni Karlsruhe), die den Scheinwerfer gemäß ECE R98 prüft und für unbedenklich erklärt. Damit wäre eine Eintragung möglich."
Sehr sehr ungenau.
Das Genehmigungsverfahren eines Scheinwerfers geht nur "ganz grob" so, wie beschrieben. Und ein Gutachten eines lichttechn. Institut ist letztendlich "nur" als Sachverständigen-Gutachten anzusehen und ein Sachverständigen-Gutachten kann auch ein TÜV-Sachverständiger erstellen.
Wenn dem sachkundigen Prüfer dies wg. offensichtlicher Unbedenklichkeit persönlich reicht KANN er die Sache eintragen.
Oder alternativ sagen, dass er keine Ahnung von der Sache hat und einen anderen Gutachter (das lichttechn. Institut z.B.) vorschlagen, dessen Gutachten er evtl. auch anerkennt.
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