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Alt 02.02.2008, 18:45   #1
Longrider
... auf Schleichfahrt
 
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Frage

Zitat:
Zitat von phhere Beitrag anzeigen
Also meinem Vorgänger in der Mailliste fehlt wohl vollkommen die Ahnung. Die Xenon Nachrüstung ist ohne eine EG-Teilbetriebserlaubnis vollkommen illegal.
Da hift auch keine LWR oder SRA.
Vor allem muss in der Genehmigung nicht nur das Leuchtmittel sonder auch der Scheinwerfer genau genannt sein. Daran scheitert eine Eintragung immer.
Ich beschäftige mich mit solchen Dingen täglich, da ich in der Branche (TÜV) arbeite.
... prima, dann habe ich einen Sachkundigen gefunden

Ich brauche also eine ABE (ein Stück bedrucktes Papier), in der Leuchtmittel und Scheinwerfer genau festgelegt sind.

Diese ABE kommt (theoretisch) woher? Vom Scheinwerferhersteller? Vom Leuchtmittelhersteller? Vom Autohersteller?

Blauäugig und ahnungslos frage ich mal in den Raum hinein: "Was muß ich tun, damit der Umbau in Deutschland legal ist?" - Rein theoretisch und losgelöst von wirtschaftlichen Überlegungen und Bewertung der Machbarkeit. Mich interessiert hier nur der Vorgang als solcher.

Vielen Dank in voraus

Mit freundlichen Grüßen

der Longrider
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Je länger um so lieber und je öfter um so besser - Aus Freude am Fahren
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