Zitat:
Zitat von FrankGo
Ein Sachverständiger mit Ahnung kann sogar (legal) ein 08-15-Xenon-Umbau eintragen. 
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Hallo Frank!
Das kann der Prüfer (mit Sachverstand) eben nicht!
Durch den Einbau eines Xenon-Brenners in einen Halogenscheinwerfer erlischt (wie in meinem vorherigen Beitrag bereits geschrieben) die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers.
Diese kann KEIN TÜV-Prüfer eigenmächtig wiedererteilen - dazu braucht man ein Gutachten eines lichttechnischen Institutes (z.B. Uni Karlsruhe), die den Scheinwerfer gemäß ECE R98 prüft und für unbedenklich erklärt. Damit wäre eine Eintragung möglich.
Mittlerweile wissen (zumindest in unserer Gegend) die meisten TÜV-Prüfer über den Sachverhalt bescheid und tragen solche Umbauten nicht mehr ein.
Viele Grüße
Sascha