Hallo!
Das "E4" Zeichen bezieht sich sicherlich nur auf das Vorschaltgerät - das Leuchtmittel wird ganz sicher kein E-Zeichen haben.
Problem bei der ganzen Xenon-Nachrüstung ist nicht unbedingt die Bauartgenehmigung der Xenon-Teile, sondern vielmehr die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers, die an ein bestimmtes Leuchtmittel gebunden ist.
Diese erlischt nun mal, wenn man in einen H1 Scheinwerfer ein Xenon-Leuchtmittel verbaut...
Viele Grüße
Sascha
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