Zitat:
Zitat von RS744
Der Käufer muß weder Autohändler noch Gewerbetreibender noch Kaufmann sein. z.B. reicht schon ein Freiberufler, der für sein Unternehmen kauft.
Denn die besonderen Schutzvorschriften, die der Verkäufer beim Gebrauchtwagenverkauf fürchtet, gelten nur für den sogen. Verbrauchsgüterkauf (DEF in § 474 BGB), wenn also jemand als Verbraucher (§13 BGB) von einem Unternehmer (§14 BGB) kauft.
Greets
RS744
|
Also könnte ich als "14ner" von einem " Nur für Export oder Händler" problemlos kaufen?
Gruß Adi