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Alt 31.01.2008, 18:21   #8
Jippie
† 01.03.2020
 
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eBay-Name: jippie_janas
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Muss der Käufer denn überhaupt ein Autohändler sein? Reicht es nicht irgendein Gewerbe zu haben? Der Gesetztgeber macht doch vermutlich nur an der Kaufmannseigenschaft fest.
Ebenso wie ein gewerblicher Verkäufer, der nicht Autohändler ist, sich trotzdem als solcher behandeln lassen muss, was die Gewährleistung angeht, müsste das auf der anderen Vertragsseite analog ja auch gelten, oder?

Das hieße es genügt den Wagen über irgendeinen Bekannten zu kaufen, der ein Gewerbe hat. Nichts desto trotz könnte man diesen Bekannten natürlich später verpflichten Gewährleitung zu geben, weshalb dieser vielleicht gleich die Finger von solchen Deals lässt.

Gruß Jippie
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Verdammt! Ich bin sowas von positiv, dass ich die ganze negative Scheiße anziehe...!
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