Er will nicht an Privatpersonen verkaufen, da der Wagen offensichtlich als Firmenwagen genutzt wurde und er als Firma Gewährleistung auf das Auto geben müßte, auch wenn er mit Autohandel nichts zu tun hat.
Meiner Meinung nach auch eine Lücke im Gewährleistungsrecht; egal, welches Gewerbe man betreibt, man ist beim Verkauf an eine Privatperson zur Gewährleistung eines Artikels verpflichtet...
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Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert...
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