Das heisst in dem Fall würde ich nach Gutachten abrechnen, evtl mit guten Kontakten möglichst günstig aber fachgerecht reparieren, falls möglich auch mit Eigenleistung.
Als Beweis für die ordnungsgemäße Reparatur kann man sich mit Bildbeweis an die Versicherung wenden um die MWST, die wie heute üblich bei Abrechnung nach Gutachten, abgezogen wird einzufordern.
Übrigens hatte ich bei einem ähnlichem Fall: "Vordermann bremst grundlos fast bis in den Stillstand" einmal das Glück einen 3er in eine Baustelle auf der Standspur versenken zu müssen (ausweichen). Der Vordermann bekam 100% Schuld aufgrund seiner agressiven Fahrweise. Das lustige dabei, er war selbst Anwalt :-) Ich hatte allerdings Fremdzeugen...
Also viel Glück vor Gericht!
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Mfg&T
Smallseven
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