Hmm das ist mir schon alles klar, gesetzt den Fall ich verkaufe das Auto an den Bieter habe ich die volle Summe. Lasse ich es reparieren ist es mehr oder weniger mein Privatvergnügen und ich muss mit der Differenz auskommen. Obwohl mal rechnen... nach der 130% Regel darf die Reparatur sogar knapp 11.000 Euro kosten. Darauf bezog sich auch meine Frage an modtta4455, ich bin mir nicht sicher ob die Differenz Wiederbeschaffungswert zu Restwert als Bezug für Reparaturkosten genommen wird oder nur der Wiederbeschaffungswert. Wenn es zweiteres ist, sieht es ja gar nicht so traurig aus
