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Alt 23.01.2008, 17:07   #19
Understatement
Erfahrenes Mitglied
 
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Ort: Dresden
Fahrzeug: BMW 740i (E38), 4,4; 735i (E32) fürs Ziehen unserer großen Anhänger
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Zitat von ChrisMS Beitrag anzeigen
Hallo,

hier geht glaube ich einiges durcheinander:

Wenn die Schuldfrage geklärt ist, bekommst Du Deinen Schaden von der gegnerischen Versicherung ersetzt.

1. Möglichkeit: Reparatur mit Rechnung, Versicherung zahlt (darf bis zu 130% des Wiederbeschaffungswerts betragen)

2. Möglichkeit: Abrechnung der Reparaturkosten nach Gutachten, dann allerdings ohne USt. Ob man repariert, kann man selbst entscheiden.

Dass die Versicherung selbst den Wagen kauft, halte ich für unwahrscheinlich. Wenn der Wagen aber ein wirtschaftlicher Totalschaden ist (Rep. teurer als Wiederbeschaffung), dann gibts noch die

3. Möglichkeit: Zahlung von Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert. Hier kommt es oft vor, dass der Wagen von der Versicherung in eine Unfallwagenbörse gestellt wird, das heißt Du bekommst über die Versicherung einen Aufkäufer vermittelt.

So müßte es nach meiner Erfahrung laufen, wobei man sich über Zahlen natürlich immer streiten kann.

@kain: Die Fahrertür habe ich übrigens noch stehen.

MfG
Chris
Hallo,
schließe mich Chris' Ausführungen an.
Außerdem kannst Du geltend machen:
1. Unkostenpauschale (30,-)
2. Gutachten
3. Anwalt
4. Nutzungsausfallentschädigung, wenn kein Leihwagen genommen wird
5. Nachher-Gutachten, falls Versicherung Beweis verlangt, daß Wagen fachgerecht repariert wurde.

Weniger zahlen als BMW verlangen würde, ist rechtswidrig (Porsche-Urteil), keine Regional-Abzüge u.ä.

zu 2.: unbedingt machen lassen
zu 3.: unbedingt nehmen !!!!! Kostet Dich als Nichtschuldigen keinen Cent!!! Keine Vorkasse o.ä. Muß alles sofort die gegnerische Vers. tragen!!!

Bei Fragen: u2u an mich, da ich zwar Jurist bin, aber nicht als Rechtsanwalt praktiziere.

Grüße Frank
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