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Alt 23.01.2008, 08:39   #12
apal
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Zitat:
Zitat von Red.Dragon Beitrag anzeigen
Die Versicherung müsste IMHO nach Gutachten abrechnen, unter Abzug der MwSt., bzw. die MwSt. nur für belegbare Rechnungen bzgl. der Reparatur zahlen.
na,würd ich doch auch meinen. 2200 euro und wenn sie ihn selber kaufen 5500 euro? da wollen sie dich doch wohl ein bißchen übers ohr hauen. wenn die versicherung ihn kauft, wo ist da dann der teil,den du bekommst,weil du eine versicherung hast? ich nehme an,sie wollen dir da insgesamt 5500 euro geben inklusive alles wie leihwagen etc., das schreit förmlich nach rechtsanwalt,noch dazu,wo du nicht der schuldige bist,da muß ihn eh die versicherung zahlen. beschreib doch deinen wagen mal genauer. schöne grüße andi.
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