Hi Pit,
das lieber nicht auf die leichte Schulter nehmen!
Sicher fällt das kaum jemandem auf. ABER:
1. Gibts nen Unfall mit teurem Personenschaden und der Unfall hätte von seinem Ablauf her zur Aibagöffnung führen müssen, versucht die Versicherung die Kostemn auf andere abzuwälzen, ermittelt den Schuldigen, der muß zahlen; gibts massig Ärger & Entfall des Versicherungsschutzes & Schadensersatzforderung.
2. Noch schlimmer: Der Airbag geht ohne Grund auf und jemand sitzt dort gerade "out of Position" ist das schon mehrfach tödlich ausgegangen (Genickbruch). Dann gibts ne haarkleine Untersuchung und wieder massig Ärger & Entfall des Versicherungsschutzes & Schadensersatzforderung.
So sind zum Beispiel in der Anfangszeit die Luftsäcke unmotiviert aufgegangen als die Autos an einem starken Mittelwellensender (in D!) vorbeigefahren sind. Seitdem ist die Vorbeifahrt Bestandteil des Testprogramms jedes Airbagautos.
Das sollte sich jeder mit Airbags merken:
Out of Position ist man schon, wenn man sich nach einer CD bückt, oder die Schuhe bindet. Eben wenn die Kopfposition nicht die ungefähre normale ist.
Ebenso ein gewisses Risiko: Trinken aus der Flasche bei scharfem Airbag (Zündschlüsselstellung 1 reicht), geht der los, ist das wohl wie mit einem Gummihammer mit 200 km auf den Flaschenboden schlagen. Goodbye Frontzähne ...
Viele Grüße
Harry
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