Zitat:
Zitat von knuffel
Hi Matze.
Das ist nicht zulässig.
Auch bei Ersatzteilen gilt die gesetzliche Gewährleistung!
Auch wenn ein Neudefekt sich erst nach Einbau herausstellen kann,
spielt das keine Rolle.
Hier sollte man sich keinen Knopf an die Backe nähen lassen.
Zum Streitfall kann es kommen, wenn der Verkäufer behauptet,
der Defekt wäre beim Einbauen oder durch Fehler am Fahrzeug entstanden.
Dabei ist aber der Verkäufer in der Beweispflicht (!).
Gruß
Knuffel, selbst Ersatzteilanbieter (nicht im KFZ-Bereich)
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hallo. ja,so ist es. bin zwar die letzten jahre etwas ruhiger geworden,aber hab schon viele,viele autos repariert und viele teile gekauft. waren hin und wieder auch fehlerhafte dabei,hatte aber noch nie schwierigkeiten,auch bei bmw nicht,daß diese anstandslos getauscht wurden. auch wenn sie schon eingebaut wurden. schöne grüße andi.