Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 03.01.2008, 13:44   #4
Raffael@735i
LOW4LYF
 
Benutzerbild von Raffael@735i
 
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
Standard

Zitat:
Zitat von AlexanderM. Beitrag anzeigen
Das ist so nicht ganz korrekt, Du musst durch den Gutachter beweisen, dass das teil ordnungsgemäß verbaut war und keine negative Beeinträchtigung des wirkungsgrades vorlag. aber auch egal, gibt bestimmt schlimmeres.

Nun ja.....meine roten Blinker waren auch eingetragen

Bei einem Unfall hätte ich mich auf die Eintragung bezogen......da muss erst der Gutachter das Gegenteil beweisen!

Nun ja....bei einem Unfall wird keiner sagen....."kuckmal der hat rote Blinker" ....rote Blinker sind ja nicht verboten ... sie müssen halt nur eingetragen sein .... und wenn die Teile nicht eingetragen sind.....wie schon erwähnt....es muss erstmal nachgewiesen werden.

Gruß, Raffael
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten