Zitat:
Zitat von AlexanderM.
Das ist so nicht ganz korrekt, Du musst durch den Gutachter beweisen, dass das teil ordnungsgemäß verbaut war und keine negative Beeinträchtigung des wirkungsgrades vorlag. aber auch egal, gibt bestimmt schlimmeres. 
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Nun ja.....meine roten Blinker waren auch eingetragen
Bei einem Unfall hätte ich mich auf die Eintragung bezogen......da muss erst der Gutachter das Gegenteil beweisen!
Nun ja....bei einem Unfall wird keiner sagen....."kuckmal der hat rote Blinker" ....rote Blinker sind ja nicht verboten ... sie müssen halt nur eingetragen sein .... und wenn die Teile nicht eingetragen sind.....wie schon erwähnt....es muss erstmal nachgewiesen werden.
Gruß, Raffael