Zitat:
Zitat von Raffael@735i
Hi Martin.....stimmt nicht ganz!
- Eine ABE ist nur gültig wenn alle Auflagen erfüllt werden, z.B. beim Sportlenkrad nur mit Serienrädern
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Klar. Die ABE ist eizuhalten, sonst wäre sie ja Überflüssig!
Zitat:
Zitat von Raffael@735i
-Ich habe von gelben DE´s gesprochen, nicht von Neblis
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Sei mir nicht böse, ich überlege seit 2 Tagen was DE's sein könnten... im Zitat standen Gelbe Scheinwerfer.. deshalb kam ich auf Nebel.. auserdem wurde irgendwo erwähnt, gelbe Nebel wären unzulässig...
Zitat:
Zitat von Raffael@735i
-Felgen / Reifen werden auch auf Load Index übeprüft, dafür hast Du ja auch eine Freigbe vom Reifenhersteller
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Vielleicht habe ich mich falsch ausgdrückt, Im TÜV-Gutachten steht was für welches Fahrzeug zulässig ist. Ich meinte damit der Prüfer kontroliert die Verkehrsicherheit des Fahrzeuges in Verbindung mit den Rädern. Also auch die Zulässigkeit der Reifen. Aber nicht ob die Karkasse der Reifen einer Norm entsprechen, oder bei welcher Querkraft die Felge bricht.
Zitat:
Zitat von Raffael@735i
-Teile mir E-Prüfzeichen müssen der STVZO entsprechen....Beispiel: Ich baue mir in meinen E32 Corrado Scheinwerfer ein....wenn die Unterkante des Spiegels weniger als 500mm zum Boden beträgt, habe ich ein Problem...obwohl E-Prüfzeichen vorhanden
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Nja ein Problem hast du, aber nicht weil die Scheinwerfer in Leistung, Lichtbild, Abstrahlwinkel nicht passen oder nicht der StvZo entsprechen, sondern weil sie zu falsch angebracht sind. Das liegt aber nicht am denScheinwerfern!
Man mus genau unterscheiden, was macht ein Teil überhaupt Zulässig ? > zB. E-Prüfzeichen
Was ist ein korrekter Anbau > StvZo
Entspricht das Fahrzeug nachher noch der StvZo?
Die E32 Serien-Rücklichter sind auch nicht am E32 zullässig, wenn du den Kühlergrill als Einbauort wählst. Und?
Übrigens ist das hier sehr interresant:
StvZo § 22a:
(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142)
Habe mich 2 mal durch den Erwerb solcher Teile Strafbar gemacht!
Und bei ebay laufen lauter Knastbrüder rum....
Wenn ich das richtig sehe darf ich sie nur zur nichtverwendung stehlen...
Gruß
Martin