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Alt 01.01.2008, 14:11   #68
Raffael@735i
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Zitat von VMartin Beitrag anzeigen
Hallo!

Laut StVZO müssen bestimmte Teile an einem Fahrzeug eine Typenzulassung tragen, oder eine allgemeine Betriebserlaubniss besitzen. Das ist entweder eine ABE ober ein E-Prüfzeichen, abweichend davon gibt es die Möglichkeit ein Mustergutachten erstellen zu lassen oder eine Einzelabnahme durchzuführen.

1. Ein Flugzeugmotor im E32 erfordert eine Einzelabnahme.

2. Breite Felgen mit TÜV-Gutachten erfordern eine Vorführung beim TÜV, um festzustellen ob eine ausreichende Abdeckung und Freigängigkeit der Räder gegeben ist. Nicht ob die Felgen das Fahrzeug tragen können!

3. Teile mit ABE dürfen angebaut werden, eine Vorführung ist nur erforderlich, wenn es in der ABE steht. (zB. Ist die Rad/Reifenkombination in den Fahrzeugpapieren aufgeführt, ist eine Vorführung nicht erforderlich)

4. E-Prüfzeichen. Diese Teile dürfen angebaut werden. Im Zuge der Machtergreifung der EU gibt es die ECE-Vorschrift, das die Teile in einem der Vertragsländer von einem AAS geprüft werden müssen. Damit diese Prüfung nicht in allen Ländern statfinden muß, erkennen die Mitgliedsstaaten das Prüfzeichen gegenseitig an. Das geht auf jeden Fall über die Gesetze der einzelnen Länder.

Bau ich nun Rückleuchten mit E-Prüfzeichen, ohne Rückstrahler an mein Fahrzeug, ist das zulässig. Der Tüv kann nun das Fehlen der Rückstrahler am Fahrzeug bemängeln.Das Fahrzeug muss hinten Rückstrahler besitzen, nicht die Rücklichter! Es ist möglich das ich im Zusammenhang mit dem Einbau eines E-Geprüften Teiles, zusätzliche Änderungen vornehmen muß damit das Fahrzeug wieder der StvZo entspricht.





Ein schönes neues Jahr !

Martin


Hi Martin.....stimmt nicht ganz!

- Eine ABE ist nur gültig wenn alle Auflagen erfüllt werden, z.B. beim Sportlenkrad nur mit Serienrädern
-Ich habe von gelben DE´s gesprochen, nicht von Neblis
-Felgen / Reifen werden auch auf Load Index übeprüft, dafür hast Du ja auch eine Freigbe vom Reifenhersteller
-Teile mir E-Prüfzeichen müssen der STVZO entsprechen....Beispiel: Ich baue mir in meinen E32 Corrado Scheinwerfer ein....wenn die Unterkante des Spiegels weniger als 500mm zum Boden beträgt, habe ich ein Problem...obwohl E-Prüfzeichen vorhanden

Prosit...

Gruß, Raffael
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten