Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 31.12.2007, 14:29   #55
sporky
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 13.12.2007
Ort:
Fahrzeug: E32 - 730i - M30, E63 - 645Ci - N62B44, S211 E500 - M273 - 4Matic
Standard

Zitat:
Zitat von Raffael@735i Beitrag anzeigen
Nein..... ich habe es ja auch auf die gelben Scheinwerfer bezogen, die zwar ein E Prüfzeichen haben, aber nicht zugelassen sind.

Nun ja.... anders Beispiel: Wenn ich in den UK einen Satz Scheinwerfer kaufe, dann haben die wohl auch ein E-Prüfzeichen, sind aber für den Linksverkehr zugelassen!

Oder noch ein Beispiel aus der "VW Szene" ... da hab es ja so ein boom auf die englischen Rückleuchten beim Polo z.B., die hatten dann auch ein E Prüfzeichen, aber keinen Rückfahrscheinwerfer mehr......also....trotz E Prüfzechen nicht erlaubt!

Nun ja....wie ich Depo kenne ....haben die KEINE Rückstraler in den Rülis verbaut ..... sollte Jemand also ohne Rückstrahler fahren, trotz E Prüfzeichen -----> nicht erlaubt Zumindest beim E39 musst Du zuätzliche Strahler hinkleben.

Gruß

Soweit so gut... stimmt wohl alles.
Es geht ja darum, dass die Teile hier verbaut werden dürfen. Es muss aber auch dafür gesorgt werden, dass alles soweit vorhanden ist, wie es hier Pflicht ist. Mit den Rückstrahlern z.B. - wenn die nicht integriert sind, muss man die halt zusätzlich anbringen, jedoch dürfen die Rülis verbaut werden, wegen dem E-Prüfzeichen. Es ging ja hier auch darum, ob man diese Teile verbauen darf, wenn ein E-Prüfzeichen vorhanden ist.

Gruss Andy
sporky ist offline   Antwort Mit Zitat antworten