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Alt 13.12.2007, 23:06   #10
VMartin
fahrendes Mitglied
 
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Zitat:
Zitat von BMW-750iA Beitrag anzeigen
Hallo, Danke für die Zahlreichen Antworten. Also ich denke eigentlich auch das diese nicht Eingetragen werde muss, da sie bei mir auch nicht in dem Neuen Fahrzeugbrief eingetragen ist. Aber ich weiss es leider auch nicht so genau. Die Anhängerkupplung ist Baujahr 1994 und der 750er Bj. 91.

Mfg Christian
Ich bin hingefahren, hab mich gut unterhalten, und wurde heimgeschickt mit der Aussage eines amtlich anerkannten Sachverständigen Dipl. Ing von und zu Tüv :" Muß und wird nicht mehr eingetragen!" Auto BJ 91 AHK BJ 93. Wenn's der nicht weis wer dann???

Fall für mich erledigt. Mach's einfach genauso! Fahr hin und frag nach!

Gruß
Martin
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735i Titan-Grau Met. BJ 02 (V8) 165.000 km
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