Hallo, Danke für die Zahlreichen Antworten. Also ich denke eigentlich auch das diese nicht Eingetragen werde muss, da sie bei mir auch nicht in dem Neuen Fahrzeugbrief eingetragen ist. Aber ich weiss es leider auch nicht so genau. Die Anhängerkupplung ist Baujahr 1994 und der 750er Bj. 91.
Mfg Christian
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