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Alt 13.12.2007, 20:57   #8
VMartin
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Ort: Pommersfelden
Fahrzeug: 735i E65 (11/2001) & 740 F01 (12/2009)
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Zitat:
Zitat von DWR Beitrag anzeigen
Aber eine Abnahme vom TÜV ist trotzdem erforderlich.
Der Onkel vom TÜV-Bayern sagte: "...eintragen gibt es nicht mehr, nachdem sie offentsichtlich an das Auto passt ist es ok!"

Eine Abnahme bedeutet Geld bezahlen, Geld bezahlen bedeutet Zettel bekommen , Zettel bekommen = eintragen. Also kein Zettel, dann auch kein Geld, kein Geld auch keine Abnahme. = Deutsch Paragraphenlogik...

Zitat:
"Die Anbauabnahme der Anhängekupplung am Fahrzeug ist Bestandteil des Typgenehmigungsverfahrens nach der Richtlinie 94/20/EG , Anhang I , Absatz 1.2 und wird durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftverkehr durchgeführt und entsprechend dokumentiert.

Damit entfällt das Vorstellen des Fahrzeugs bei einer Prüfstelle sowie das Eintragen der Anhängekupplung in die Fahrzeugpapiere. "
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735i Titan-Grau Met. BJ 02 (V8) 165.000 km
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