Kai,
das obliegt jeder Zulassungsstelle allein. Es gibt zwar Richtlinien, aber keinen klaren Gesetzestext. Bei uns im Landkreis Hameln muß ich nachweisen, das ein erworbenes Fahrzeug vorher eine 07er-Zulassung hatte und zusätzlich ein Oldigutachten erstellen lassen.
Ruf Deine Zulassungsstelle an und lass Dir die Regularien erklären, nur ihre Ansicht ist für Dich relevant.
Gis
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