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Alt 02.12.2007, 00:52   #10
Nobby1501
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Apropos Kundenunfreundliche Urteile:
Habe meinen OPEL OMEGA mal in eine OPEL-Werkstatt gebracht wegen Getriebe-Störung. Die haben für 1300 EURO neue Teile verbaut (Getriebe ist aber nach deren Auskunft einwandfrei in Ordnung). Habe mein Auto abgeholt, bezahlt und bin nach Hause gefahren. Nach 2 Tagen war der gleiche Fehler wieder da.
In einer anderen Werkstatt haben die ein Getriebeschaden festgestellt und das Getriebe getauscht. Der Meister hat mir klar gemacht, dass die das in der ersten Werkstatt eigentlich hätten feststellen müssen.

Der Knaller um den es mir hier geht, ist eigentlich der, dass ich von der ersten Werkstatt das Geld zurück haben wollte (weil klare Fehldiagnose). Natürlich haben die sich geweigert. Also Rechtsanwalt! Der klärt mich darüber auf, dass das schwierig wird. In dem Moment wo ich die Rechnung bezahle bin ich mit der Arbeit einverstanden und nehm das so ab.

Lange Rede - kurzer Sinn. In Zukunft zahle ich gar nichts bei Abholung. Mein Rechtanwalt hat mir auch geraten, immer eine Rechnung zuschicken lassen und nach ca. 2 Wochen (wenn alles in Ordnung ist) bezahlen. Und solche Schilder wie "Barzahlung bei Abholung" o.ä. hätten wohl keinerlei Rechtliche Wirkung.
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