Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 15.11.2007, 06:27   #5
dieselspaß
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von dieselspaß
 
Registriert seit: 08.11.2004
Ort: Donaueschingen
Fahrzeug: 525tds E34 und 730D E38
Standard

Ich verstehe die Frage nicht ganz.

Wenn die dein Reifenhändler diese Kombination für dein Fahrzeug anbietet, muss er dir auch sagen können, ob dies zulässig ist. Dann pack ihn doch an seiner Ehre (und an seiner Gewährleiszungspflicht) .....

.... wenn der TÜV nein sagt, bekommt er die Räder zurück. Natürlichhilft eine vorherige Vereinbarung mit dem Händler dabei. Wenn er nicht einverstanden ist und die Verantwortung ablehnen, würde ich an seiner Kompetenz zweifeln.

Gruß Reiner
__________________
Ich liebe die Momente - vor allem die Drehmomente meines Diesels
dieselspaß ist offline   Antwort Mit Zitat antworten