Ich verstehe die Frage nicht ganz.
Wenn die dein Reifenhändler diese Kombination für dein Fahrzeug anbietet, muss er dir auch sagen können, ob dies zulässig ist. Dann pack ihn doch an seiner Ehre (und an seiner Gewährleiszungspflicht) .....
.... wenn der TÜV nein sagt, bekommt er die Räder zurück. Natürlichhilft eine vorherige Vereinbarung mit dem Händler dabei. Wenn er nicht einverstanden ist und die Verantwortung ablehnen, würde ich an seiner Kompetenz zweifeln.
Gruß Reiner