Die VK zahlt maximal den Widerbeschaffungswert dieses Autos, aber dafür ist es wurscht wer den Unfall verursacht hat und bedenke das der VN hochgestuft wird in der SF-Klasse.
Zitat:
Welche Leistungen erbringt die Vollkaskoversicherung?
Die Vollkasko beinhaltet die Leistungen der Teilkaskoversicherung und umfaßt zusätzlich einen Versicherungsschutz für entstandene Schäden durch selbstverschuldete Unfälle oder wenn kein Verursacher zu ermitteln ist (Fahrerflucht) sowie mutwillige Handlungen (Vandalismus) fremder Personen.
Ersetzt werden auch Reparaturkosten, erforderliche Wiederherstellungskosten sowie notwendige einfache Transportkosten z. B. zur Werkstatt. Bei einem Totalschaden gilt der Wiederbeschaffungswert am Tage des Schadens. Einige Versicherer erstatten bei Neuwagen innerhalb der ersten sechs Monate ab Erstzulassung sogar den Neuwert. Dies gilt bereits dann, wenn die erforderlichen Reparaturkosten 80 Prozent des Neupreises erreichen oder übersteigen.
Nicht ersetzt werden entstandene Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und Wertminderung des Fahrzeugs.
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Gruss Straubinger