Ich bin zu der angegebenen Zeit auch schon Auto gefahren

Damals war es mit den Topgeschwindigkeiten halt noch nicht so wie heute. Und in diesem Forum. Als ich letztens mit dem 8er beim Tüv war (der hat 275/35 x 18 drauf) und es war nicht der Provinz TÜV, da hat er sich die auch genau angeschaut etc. Als ich den Prüfer fragte, ob was nicht stimme, meinte er nur, so'ne Bereifung würde er halt nicht jeden Tag sehen. Ist halt immer noch nicht Standard!
Um nochmal auf das Topic zurückzukommen. Soweit mir bekannt bzw. erinnerlich ist, werden vom TÜV auch Autos mit einer Bereifung, die gerade noch die Toleranz (also Geschwindigkeitsklasse + 5% Toleranz) UND eine Unbedenklichkeitsbescheiningung vom Hersteller haben, zugelassen. Das war z. B. bei meinem Opel in den 80igern so. Der hatte TR-Ganzjahresreifen drauf (die sind bis 180 zugelassen, wenn ich mich richtig erinnere) und war mit 5km/h mehr eingetragen, als zulässig gewesen wäre (ich hatte die Reifen nicht montiert, die waren beim Kauf schon drauf). Nach einem Anruf bei Opel und dem Zusenden einer Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde auch diese Reifensorte eingetragen. Sollte also bei VR-Reifen (bis 240) und 5%-Abweichung=12km/h kein Problem gewesen sein, da diese 252 UNTER der 5% Toleranzgrenze gelegen haben (der 750i ist lt. Brief genau 250 km/h schnell). Da es für BMW wohl kein Prob mit der Unbedenklichkeitsbescheinung gab, ist wohl alles in bester Ordnung. (Vielleicht gab es damals noch keine ZR-Reifen in den benötigten Dimensionen)
Greetz,
Gerrit
PS.: Hab gerade mal nachgeschaut: Bei meinem 88iger bzw. 89iger sind auch die "VR"-Typen als Standard angegeben und die "ZR"-Typen als Alternative!
[Bearbeitet am 8.9.2003 um 11:54 von Clervoxxx]