Noch eine Frage bzgl. der Rückzahlung in Vergangenheit zuviel gezahlter Steuern, vielleicht kennt sich hier jemand mit Steuerrecht (?) aus: Ich habe beim Finanzamt beantragt, die zuviel gezahlten, da bis kürzlich noch E2 schadstoffarm, Steuern mir zurück zu zahlen.
Nun sagten die mir, das ginge nur bis einschließlich fünf Jahre zurück, ältere, zuviel gezahlte Steuern vielen der Verjährungspflicht zum Opfer
Kann das sein oder kann ich alle zuviel gezahlten Steuern der letzten zehn Jahre (EZ 1995) zurückerstatten?
Tausend Dank schonmal an die Herren der Jurisprudenz
