Zitat:
Zitat von Don Pedro
Nochmals sorry, aber dann kennt der Polizeichef den §18 StVO nicht richtig.
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Moin Jungs....
als "Unkundiger" in der exakten Umsetzung der geltenden Rechtslage auf diesem Streckenabschnitt, komme ich persönlich nur zu dem Schluß, daß es ggf. fallweise möglich ist, beide Extreme (beschränkt / offen) als gültig auszulegen.
Allerdings folge ich dennoch meiner bereits vorher geäußerten Laienmeinung bezüglich Einbahnstraße & Fahrbahnbreite als Argument PRO Vmax offen....
(So wie Stephan es ja auch erneut beschrieben hat)
Aus Jux wird auch keiner der örtlichen Obrigkeitsheroen so etwas vom Stapel lassen. Eine "Heilung" des ansich Verbotenen dadurch zu erreichen könnte im Streitfall die Versicherung veranlassen, dieses ggf. gerichtlich grundsätzlich, und v.a. rechtssicher klären zu lassen.
Wenn ich als Hausjurist der Versicherung das lesen würde & der Schaden ein erklecklicher ist (Nimm doch z.B. so'n harmlosen GT3...) würde ich u.U.
einiges dafür tun, um meinen Arbeitgeber von der Zahlungspflicht zu befreien...
Abschließend gesagt (wir sind ja in Deutschland, da ist alles geregelt), ist das allerdings nur eine konstruierte Meinung von mir.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß es hierzu wirklich unterschiedliche Rechtsauffassunegn geben kann. Es werden jedes Jahr doch Dutzende von Fahrzeugen auf der NS "versenkt".
Das muß klar sein, wer leistet.
Zitat:
Zitat von BMW-7er
Vor 3 Wochen hat es einen weißen 7er erwischt...
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Unschwer zu erkennen, auf welchem Kontinent er zugelassen wurde...
