Liebe Leute...
Also: Aus dem Umstand, dass es sich um eine Kraftfahrstraße (Zeichen 331) handelt, folgt nicht automatisch, dass es kein Tempolimit gibt.
"Freie Fahrt" gilt nach § 3 StVO einschränkungslos nur für Autobahnen (Zeichen 330), ansonsten müssen bestimmte bauliche Voraussetzungen vorliegen, die in § 3 Abs. 3 c) StVO aufgelistet sind:
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Da die über acht Meter breite Nordschleife eine Einbahnstraße ist, handelt es sich also um eine Straße mit mehreren Fahrspuren für eine Richtung - auf die Trennung eines anderen Fahrstreifens kommt es mangels Gegenverkehr nicht an
Das sieht übrigens die Nürburgring GmbH genauso und hat (Zitat aus einem anderen Forum) zu dem Thema folgendes auf Anfrage geschrieben:
Zitat:
Sehr geehrter Herr ######,
die Nordschleife ist dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Sie gilt als "mehrspurige Kraftfahrstrasse mit autobahnähnlichem Charakter ohne Anwendung der Höchstgeschwindigkeitsverordnung". Dies gilt natürlich nicht für Bereiche mit angeordneter Geschwindigkeitsbegrenzung wie z.B. Ein- und Ausfahrten, Baustellen, Unfallstellen etc.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nürburgring GmbH
i.A. Manfred Strack
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Ich hoffe, ich konnte etwas behilflich sein
Gruß,
Stephan