In der Bau- und Betriebsvorschrift zu BAB und Fernstraßen und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften ist die Mindestbreite von Fahrstreifen geregelt und vorgeschrieben.
Werden diese unterschritten, muss die Geschwindigkeit angepasst - hier also herabgesetzt werden.
Alles andere siehe § 3 StVO ...
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Internette Grüße
Don Pedro
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