Thema: Unfall
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Alt 08.10.2007, 10:00   #14
AlexH
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
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Tatsache ist, wenn man eine bauliche Veränderung am Fahrzeug durchführt, die Eintragungspflichtig ist, erlischt die ABE. Fahre ich dann dennoch auf der Straße rum, habe ich zum eine selbst keinen versicherungsschutz mehr, d.h. scjhieße ich Jemand ab, muss ich den entstandenen Schaden selbst bezahlen. Schiesst mich Jemand ab, wird die Versicherung argumentieren, daß das Fahrzeug zum Ztp. des Unfalls gar nicht am öffentl. Straßenverkehr hätte teilnehmen dürfen.

Viel Spaß vor Gericht
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