Thema: Freispruch
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Alt 29.09.2007, 11:07   #8
buddi
raubsauger©
 
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Eine gescheite Einzelfallprüfung tut not - hoffe nur, dies wird nun nicht als "Freibrief" verstanden offensichtlich heisse Ware straffrei über ebay erwerben zu können.

Grundsätzlich ist der Gedanke nicht verwerflich zu sagen "da ist was faul" wenn's Angebot zu günstig ist. Wie sagte mein Onkel Kurt, Gott hab' ihn sellig, immer so treffend? Kost' nix, taugt nix...
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ich habe keine Vorurteile, ich hasse jeden...
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